Reitwege
Da sich unsere Reitwege auf Thüringer und Sächsischer Flur befinden, möchten wir Euch auf folgende Besonderheit aufmerksam machen:
In Thüringen darf überall geritten werden, wo es nicht durch entsprechende Schilder verboten ist.
In Sachsen darf in Wald und Feld nur dort geritten werden, wo die Wege durch den schwarzen Pferdekopf auf weißem Grund gekennzeichnet sind. Auf öffentlichen Straßen gilt das Pferd als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer.